Wartungsarbeiten

Wartungsarbeiten


Wir empfehlen Rohrleitungssysteme, besonders Schmutzwassersysteme, sowie Pumpen, Hebeanlagen, Rückstausicherungen und auch Drainagerohre
in regelmäßigen Abständen zu reinigen bzw. zu warten, um Verstopfungen zu vermeiden und eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten.

Durch frühzeitige Untersuchungen können größere Schäden vermieden werden.
Auch die Kosten der Reinigung können kalkuliert und deutlich reduziert werden.
Eine totale Rohrverstopfung muss meist im Notdienst oder am Wochenende schnell beseitigt werden.
Diese Situationen sind genau zu diesem Zeitpunkt ungünstig und teuer.

Lassen Sie uns die Örtlichkeiten besichtigen und ein Konzept für Sie erstellen.
Nach Terminvereinbarung werden die Arbeiten dann durchgeführt.
Zeit, Geld und unnötiger Ärger kann so erspart werden.

Inspektion und Wartung


Rückstauverschlüsse und Abwasserhebeanlagen müssen regelmäßig inspiziert und gewartet werden.

Hierdurch lassen sich die Betriebs- und Funktionssicherheit der Rückstausysteme

sowie die Nutzungsdauer erhöhen und Rückstauschäden vermeiden.

Rückstauverschlüsse


Gemäß Tabelle 1, Nr. 13 der DIN 1986-3 ,,Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 3: Regeln für Betrieb und Wartung“, Ausgabe November 2004, sind Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1 einmal im Monat zu inspizieren und in einem Turnus von sechs Monaten zu warten.


Zur Inspektion von Rückstauverschlüssen gehören folgende Tätigkeiten:


  • Prüfen der Funktion des Betriebsverschlusses
  • Betätigen des Notverschlusses durch Schließen und Öffnen


Bei der Wartung von Rückstauverschlüssen sind folgende Arbeiten auszuführen:


  • Entfernen von Schmutz und Ablagerungen
  • Prüfen von Dichtungen und Dichtflächen auf einwandfreien Zustand, gegebenenfalls Austausch der Dichtungen
  • Kontrolle der Mechanik der beweglichen Abdichtorgane, gegebenenfalls nachfetten
  • Feststellen der Dichtheit der Betriebsverschlüsse durch eine Funktionsprüfung nach DIN EN 13564-2 mit einem Prüfdruck von 1 kPa und zehn Minuten Prüfdauer (Herstellerangaben beachten!)


Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1, Typ 3 (für fäkalienhaltiges Abwasser) müssen von fachkundigem Personal geprüft und gewartet werden.

Die anderen Rückstauverschlusstypen (Typen 0, 1, 2 und 5) sind von sachkundigen Personen zu prüfen und zu warten.

Ausgebaute Pumpe einer Hebeanlage
Rückstauanlage in Betrieb

Abwasserhebeanlagen


Nach Tabelle A. 1, Nr. 1 der DIN 1986-3 und Abschnitt 8 der DIN EN 12056-4 sind Abwasserhebeanlagen einmal im Monat zu inspizieren und in folgenden Zeitabständen zu warten:


  • drei Monate in gewerblichen Betrieben
  • sechs Monate in Mehrfamilienhäusern
  • zwölf Monate in Einfamilienhäusern


Zur Inspektion von Abwasserhebeanlagen gehören folgende Tätigkeiten:


  • Prüfen auf Betriebsfähigkeit durch Beobachtung von mindestens zwei Schaltzyklen
  • Kontrolle auf Dichtheit und äußere Korrosion


Bei der Wartung von Abwasserhebeanlagen sind folgende Arbeiten auszuführen:


  • Prüfen der Verbindungstellen auf Dichtheit durch Absuchen des Umfelds von Anlagen und Armaturen
  • Betätigen der Schieber, Prüfen auf leichten Gang und Dichtheit, gegebenenfalls Nachstellen und Einfetten
  • Öffnen und Reinigen des Rückflussverhinderers, Kontrolle von Sitz und Kugel/Klappe, Funktionsprüfung
  • Reinigen der Fördereinrichtung und des unmittelbar angeschlossenen Leitungsbereichs, Prüfen des Laufrades und der Lagerung
  • Ölstandsprüfung, erforderlichenfalls Nachfüllen oder Ölwechsel (wenn Ölkammer vorhanden)
  • Innenreinigung des Behälters (bei Bedarf bzw. speziellen Erfordernissen)
  • visuelle Kontrolle des elektrischen Teils der Anlage
  • visuelle Kontrolle des Zustands des Sammelbehälters
  • alle zwei Jahre Anlage mit Wasser durchspülen.


Nach Erledigung der Wartungsarbeiten durch den Fachkundigen ist die Anlage nach Durchführung eines Probelaufs gemäß DIN EN 12056-4 wieder in Betrieb zu nehmen.

Share by:
02041 77 97 161
info@adi-abflussdienst.de